BALKONANBAU LEVERKUSEN, BODELSCHWINGHSTRASSE

Anbau von 32 Aluminiumbalkonen – 5 Balkone als Loggienerweiterung + 15 Nischenbalkone + 12 Vorstellbalkone

Bei diesem Projekt sollte durch vergrößerte Balkone maximaler Wohnkomfort erzielt werden. Die Balkongröße wurde bei 20 Wohneinheiten, welche bereits vor der Sanierung Balkone besaßen, auf ca. 11 m² erweitert. Die restlichen Wohneinheiten, welche bis dato über keinerlei Balkonen verfügten, erhielten ca. 6,5 m² große Balkone.

Die alten Kragplatten der Bestandsbalkone wurden im Erdgeschoss aus baulichen Gegebenheiten fassadenbündig und die alten Kragplatten der Bestandsbalkone im 1. bis 3. Obergeschoss nischenbündig abgeschnitten. Somit blieben die alten Kragplatten im Erdgeschoss in ihrer Größe bestehen. Diese 5 Balkone wurden erweitert, indem Vorstellbalkone aus Aluminium vor der Kragplatte positioniert wurden. Um optisch auf dem Balkon ein identisches Bild zu erreichen, wurden die Kragplatten mittels einer Loggienerweiterung nach dem System BONDA hergestellt – Aufbringen eines Gefälleestrichs und einer Abdichtfolie, welche bis ins Rahmenprofil geführt wird sowie die Belegung der Loggia mit Werksteinplatten. Im 1. bis zum 3. Obergeschoss wurden darüber neue größere Nischenbalkone hergestellt. 12 Wohneinheiten erhielten komplett neue Vorstellbalkone.

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Die wandseitige Verankerung sowie die Lastabtragung der Balkone in den Nischen erfolgt über Wandauflagekonsolen, welche speziell für jedes Bauvorhaben statisch berechnet und hergestellt werden. Die Lastabtragung der Balkonerweiterung für die Balkonflächen vor der Fassade erfolgt über Stützen in das Fundament.

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Starke Charaktere erkennt man auf den ersten Blick.

Innerhalb der grau-weißen Fassade lässt sich bei diesem Bauvorhaben der edle Werkstoff ALUMINIUM problemlos integrieren. Die Balkonbrüstungen wurden in einer schlichten Ausführung aus matten Glas mit einem Blumenkastenprofil zur Auflockerung gewählt. Darüber hinaus erhielt der Dreierturm Mitteltrennwände, um die Balkone der einzelnen Wohneinheiten untereinander zu trennen und den Sichtschutz sowie die Privatsphäre der einzelnen Mieter zu gewährleisten.